Bauflächen in Hultrop, Hovestadt und Oestinghausen

13.08.2020

Wie bisher ist es unser Ziel, bezahlbare Bauplätze zu schaffen und damit den Bau von Eigenheimen und Mietwohnraum zu ermöglichen.

Für die Orte Hultrop und Oestinghausen wurde mit den Eigentümern möglicher Flächen eine Einigung erzielt. So können, vorbehaltlich der Planungen, für Hultrop (westlicher Ortsrand) ca. 10 Bauplätze und für Oestinghausen (westliches des Mühlenbrink) ca. 30 Bauplätze ausgewiesen werden.
Für eine zweite Fläche in Hultrop mit ca. vier Bauplätzen konnte ebenfalls perspektivisch eine Entwicklung erwirkt werden.
Da für diese Flächen aufgrund der Lage und nach einer Anpassung des Landesentwicklungskonzeptes keine Regionalplanänderung durch die Bezirksregierung nötig ist, kann mit der Änderung des Flächennutzungsplans und der Aufstellung eines Bebauungsplan durch den Rat der Gemeinde Lippetal Baurecht geschaffen werden. Somit kann unter guten Voraussetzungen mit der Erschließung bereits Anfang 2022 gerechnet werden.
Für den Ortsteil Hovestadt (zwischen Seniorenheim und Friedhof) kann ebenfalls eine positive Entwicklung dargestellt werden, auf einer Fläche von ca. 2,5 ha. Hier bedarf es ebenfalls einer Regionalplanänderung.
In den Orten Herzfeld und Lippborg laufen die Gespräche mit den Eigentümern und beteiligten weiter. Auch hier hoffen wir auf eine positive Entwicklung.
Ebenfalls müssen noch die Kriterien für die Vergabe von Baugrundstücken, wie z.B. Ortsverbundenheit, Familien festgelegt werden.
Die in Zukunft aufzustellenden Bebauungspläne sind den Bedingungen der Klimaveränderungen und des Umwelt- und Naturschutzes sowie den Anforderungen an moderne Lebensformen anzupassen.